§ 1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Tattoo Time Stade (nachfolgend
„Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios (nachfolgend „Artist“ genannt) und dem
Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Die meisten Artists sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben
sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages
haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Guest-
Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben,
weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.
§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen
(1) Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem Artist
vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist,
u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird bei Fertigstellung der
Arbeit, also mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.
(2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine noch offenen Termine mindestens 3
Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,
b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der
Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
c) der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich oder telefonisch möglich.
In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins jedoch
ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.
§ 3 Preise
(1) Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand
(je Stunden/Sitzung) an.
(2) Festpreise sind sowohl für den Kunden, als auch den Artist bindend.
Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit
anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
(3) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone
(Stencil) nicht berechnet. Bei Preisen nach Aufwand fließt die Zeit für das Aufbringen des Abdruckes
auf die Haut jedoch mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
(4) Wünscht der Kunde Änderung an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so
steht es dem Artist frei, einen neuen Preis hierfür festzulegen. Dem Kunden steht es frei, diesen
Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution
ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mind. 3 Werktage vor dem vereinbarten
Termin erfolgt (siehe § 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint,
der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
a) Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 24 Stunden vor dem Termin.
b) Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die
Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
c) Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist abgesprochen
war.
d) Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen
oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).
e) Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben, Piercingschmuck
oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.
f) Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
g) Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins
ihr Kind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente
oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert.
Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens
in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche
bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit.
Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung beim Kunden an. Der
Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist evtl. Änderungswünsche vor dem Eingriff
mit.
Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der
Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung
ab.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so
gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht
an der durchgeführten Arbeit.
(8) Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs.
Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung
erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die
Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
§ 5 Rechte und Pflich ten des Studios/Artists
§ 6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 6 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung
(Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung
zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.
(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung
liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.
§ 7 Gutscheine
(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder
über den Online-Shop.
(2) Gutscheine sind übertragbar.
(3) Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung
der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder
Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert,
sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs
unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen
aufzusuchen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw.
Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien
geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle
Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.
Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk
durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung
bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.
§ 9 Sonstiges
(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung
soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Stade.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw.
Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.